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R+V: Altersvorsorgedepot

Neue Vorsorgelösungen ab 2027

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz beginnt zum 1. Januar 2027 ein neues Kapitel der geförderten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente wird weitergedacht und durch moderne Produkte ergänzt, die besser zu unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnissen passen. Neben dem neuen Altersvorsorgedepot gibt es auch weiterhin Produkte mit Beitragsgarantien (Garantieprodukte). Gemeinsam mit Ihrer Münchner Bank eG wird die R+V ab dem 1. Januar 2027 Vorsorgelösungen anbieten, die die staatliche Förderung mit einer attraktiven Kapitalanlage verbinden.

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Das Wichtigste zur neuen staatlichen Förderung in Kürze

Mehr Flexibilität

In der Ansparphase können Sie zwischen Garantieprodukten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie sowie verschiedenen Varianten eines Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie wählen. Auch in der Auszahlphase stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.

Von ETFs und Fonds profitieren

Neben dem Investment in sichere Anlagen stehen in den neuen steuerlich geförderten Produkten auch Investmentfonds oder ETFs für die Kapitalanlage zur Auswahl. Diese können langfristig höhere Renditechancen bieten, sind jedoch zugleich mit größeren Wertschwankungen und Risiken verbunden.

Attraktive staatliche Förderung

Förderberechtigte profitieren von einer staatlichen Förderung, die sich unter anderem aus einer Grundzulage und je nach persönlicher Situation zusätzlichen weiteren Förderungen und möglichen steuerlichen Vorteilen zusammensetzt. Näheres dazu erfahren Sie weiter unten auf der Seite.

Steuerliche Vorteile

Einzahlungen können bis zu einem Maximalbetrag von 1.800 Euro pro Jahr – zuzüglich staatlicher Zulagen – als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden1. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert. Das bedeutet, dass nicht die Beiträge, sondern erst die späteren Auszahlungen versteuert werden.

Förderkreis erweitert

Es gibt viele förderberechtigte Menschen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, viele Selbstständige sowie Auszubildende. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger diese Förderung in Anspruch nehmen.

Bestandsschutz für Riester-Verträge

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die alte steuerliche Förderung für einen bereits bestehenden Vertrag weiterhin nutzen möchten. Das neue Modell ist nicht für jeden die bessere Wahl. Unter Umständen kann es sich lohnen, den bestehenden Riester-Vertrag beizubehalten.

Das Ziel der privaten Altersvorsorgereform

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele.

  • Höhere Renditen ermöglichen2: Der Wegfall der verpflichtenden Beitragsgarantie erlaubt eine chancenreichere Anlage am Kapitalmarkt.
  • Kosten senken: Einfachere Produktstrukturen und mehr Wettbewerb sollen die Verwaltungskosten reduzieren.
  • Transparenz erhöhen: Es sollen klare Regelungen für Kosten, Wechselmöglichkeiten und Anlageoptionen geschaffen werden.
  • Mehr Menschen erreichen: Auch Selbstständige sollen Zugang zur Förderung erhalten.

Im Schnellvergleich: Riester-Rente, Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte

Das Altersvorsorgedepot ist eine von mehreren Produktkategorien des neuen Fördermodells. Daneben gibt es Garantieprodukte. In der folgenden Übersicht sehen Sie, wie sich die Lösungen voneinander unterscheiden.

 Riester-RenteStandarddepotAltersvorsorgedepotGarantieprodukte
BeitragsgarantieVerpflichtend (100 %)KeineKeine100 % oder 80 %
AnlageoptionenEingeschränkt durch Beitragsgarantie (oft Garantieprodukte und auch Investmentfonds)2 ETFs oder FondsIndividuelle Auswahl aus den vom Anbieter angebotenen ETFs und FondsKombination aus Garantie und Chance
FörderberechtigungKeine Förderberechtigung für Selbstständige und FreischaffendeErweitert um Selbstständige und FreischaffendeErweitert um Selbstständige und FreischaffendeErweitert um Selbstständige und Freischaffende
RenditeerwartungNiedriger (durch Garantien)Höher (produkt- und marktabhängige Renditechancen)Höher (produkt- und marktabhängige Renditechancen)Mittel (Kombination aus Sicherheit und produkt- und marktabhängigen Renditechancen)
AuszahloptionenLebenslange RenteLebenslange Rente oder AuszahlplanLebenslange Rente oder AuszahlplanLebenslange Rente oder Auszahlplan

3 Auszahlungsoptionen beim Altersvorsorgedepot und Garantieprodukt

Lebenslange Rente

Das angesparte Kapital fließt in eine Rente, die Ihnen bis zum Lebensende ausgezahlt wird.

Auszahlplan

Bis zu einem bestimmten Alter – mindestens bis zum 85. Lebensjahr – erfolgen regelmäßige Leistungen aus dem Vertrag.

Kapitalentnahme zu Beginn der Auszahlphase

Sie können bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase als Einmalzahlung erhalten. Der Rest fließt in eine der anderen Optionen.

So einfach geht's: Altersvorsorge in 3 Schritten

Vertrag abschließen

Entscheiden Sie sich für die Produktvariante mit oder ohne Beitragsgarantie, die am besten zu Ihrem Sicherheitsbedürfnis bzw. Ihrem Chancenwunsch passt.

Beiträge einzahlen

Die Summe der Einzahlungen sollte in der Regel bis zu 1.800 Euro pro Jahr betragen.

Förderung erhalten

Der Staat zahlt Zulagen direkt auf den Vertrag. Sie können die Beiträge außerdem steuerlich geltend machen. Wenn die Steuerersparnis die gezahlten Zulagen übersteigt, können Sie sich über einen Steuervorteil freuen.

So funktioniert die Förderung ab 2027

Günstigerprüfung bleibt bestehen

Beim Altersvorsorgedepot und bei den weiteren geförderten Verträgen erfolgt die staatliche Förderung weiterhin im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt automatisch die Wirkung der Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug mit der direkten Förderung durch Zulagen. Für den Sparer wird jeweils die günstigere Variante berücksichtigt: entweder die Steuerentlastung oder die Zulagen. Eine doppelte Förderung erfolgt nicht.

FörderartStaatliche Zulagen
GrundzulageBis zu 540 € pro Jahr
KinderzulageBis zu 300 € pro Jahr und Kind
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahrs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
SteuerförderungBis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar

3 Rechenbeispiele – so viel Förderung ist möglich

Julia, 35

Verheiratet, 1 Kind, 45.000 Euro brutto

  • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 € 
  • Grundzulage: 390 €
  • Kinderzulage: 300 €
  • Gesamteinzahlung im ersten Jahr: 1.890 €
  • Effektiver Eigenanteil: 1.200 €
  • Förderquote bem. am Eigenbeitrag: ca. 57,5 %

Larissa, 23

Berufseinsteigerin, keine Kinder, 32.000 € brutto

  • Eigenbeitrag pro Jahr: 600 €
  • Grundzulage: 240 €
  • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 €
  • Gesamteinzahlung im ersten Jahr: 1.040 €
  • Effektiver Eigenanteil: 600 €
  • Förderquote bem. am Eigenbeitrag: ca. 73 %

Alexander, 50

Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

  • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 €
  • Grundzulage: 540 €
  • Gesamteinzahlung im ersten Jahr: 2.340 €
  • Effektiver Eigenanteil: 1.800 €
  • Förderquote bem. am Eigenbeitrag: 30 %

Wer von der staatlichen Förderung profitieren kann

Die Altersvorsorgereform erweitert den Kreis der förderberechtigten Personen. Die Öffnung für die meisten Selbstständigen und Freiberufler ist eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Riester-Rente, von der diese Gruppen größtenteils ausgeschlossen waren.

Förderberechtige Personen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche in häuslicher Umgebung betreuen
  • Mütter oder Väter während der 3-jährigen Kindererziehungszeit (Kindererziehungszeiten sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen)
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren
  • Minijobberinnen und Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • Landwirtinnen und Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Darüber hinaus förderberechtigt

  • Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit, wenn sie eine Einwilligung zur Übermittlung der erforderlichen Daten gegenüber ihrer zuständigen Stelle (z. B. ihrem Dienstherrn) abgegeben haben
  • Selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 EStG („Gewerbetreibende“) beziehungsweise nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben
  • Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch eingewilligt haben, dass diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer mitteilt, dass der Steuerpflichtige zum begünstigten Personenkreis gehört, und die ZfA diese Daten für das Zulageverfahren verarbeiten darf

3 Optionen: Das passiert mit bestehenden Riester-Verträgen

Riester-Vertrag unverändert fortführen

Auch ab dem 1. Januar 2027 genießen bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz. Das heißt, Sie können Ihren Vertrag wie gewohnt weiterführen.

Die bisherigen Konditionen, einschließlich der Beitragsgarantie, bleiben erhalten. Zudem erhält der Vertrag weiterhin die steuerliche Förderung nach den alten gesetzlichen Regelungen.

Riester-Vertrag mit neuer Förderung fortführen

Sie können die neue Fördersystematik für Ihren bestehenden Vertrag wählen. Die übrigen Rahmenbedingungen Ihres Vertrags bleiben unverändert.

Riester-Kapital in einen neuen Vertrag überführen

Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, sofern die Förderbedingungen weiterhin erfüllt sind.

Die bisherige Beitragsgarantie entfällt bei der Übertragung. Das Kapital unterliegt dann den Rahmenbedingungen mit etwaigen Garantien und Marktrisiken des neuen Vertrags.

Dann lohnt sich der Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot oder zu einer anderen geförderten Variante

Dann kann ein Wechsel sinnvoll sein

  • Der Anlagehorizont ist noch lang – mindestens 15 Jahre bis zur Rente
  • Sie wünschen sich höhere Renditechancen als bisher.
  • Die Kosten Ihres bestehenden Vertrags sind hoch.
  • Ihnen ist eine hohe Flexibilität bei Anlage und Auszahlung wichtig.

Dann ist ein Wechsel eher nicht empfehlenswert

  • Der Rentenbeginn steht in wenigen Jahren bevor.
  • Die Beitragsgarantie ist Ihnen sehr wichtig.
  • Ihr bestehender Vertrag hat überaus günstige Konditionen, beispielsweise einen attraktiven Garantiezins.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Wann startet die neue gesetzliche Förderung?

Die neue gesetzliche Förderung und das Altersvorsorgedepot starten am 1. Januar 2027. Die R+V und Ihre Münchner Bank eG werden Sie auf dieser Seite rechtzeitig über die konkreten Produktdetails informieren.

Für wen lohnt sich die neue staatliche Förderung?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen, die förderberechtigt sind
  • Familien mit Kindern, die zusätzliche Kinderzulagen erhalten
  • Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, die den Bonus und einen langen Anlagehorizont nutzen können
  • Selbstständige, die erstmals Zugang zur Förderung bekommen
  • Renditeorientierte Sparerinnen und Sparer, die unter anderem in ETFs investieren möchten
Warum entfällt die Beitragsgarantie?

Die bisherige hundertprozentige Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen bedeutet, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Diese Garantie zwingt die Anbieter zu sehr konservativen Anlagestrategien mit geringen Renditechancen, was besonders in Niedrigzinsphasen problematisch ist.

Das Altersvorsorgedepot und die weiteren Formen der neuen geförderten Altersvorsorge verzichten auf diese Pflicht. Sparerinnen und Sparer können selbst entscheiden, ob sie einen Teil ihres Kapitals in garantierte Produkte investieren oder vollständig auf renditeorientierte Anlagen setzen möchten.

Sind Einzahlungen steuerlich absetzbar?

Ja, Eigenbeiträge können bis zu einem Betrag von 1.800 Euro pro Jahr – zuzüglich der staatlichen Zulagen – als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den zusätzlichen Steuervorteil, sofern die bereits gezahlten Zulagen nicht höher sind als die entstandenen Steuervorteile.

Ab wann kann ich mir die Leistungen aus meinem geförderten Vertrag auszahlen lassen?

Auszahlungen sind derzeit frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Rente möglich.

Was passiert mit der Förderung, wenn ich den Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Verwendung, beispielsweise durch eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Anbieterwechsel oder eine Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot oder einen anderen geförderten Vertrag sind hingegen nicht förderschädlich.

Dieser Vorteil wird im Einkommensteuerbescheid als zusätzliche Steuerermäßigung ausgewiesen und führt zu einer höheren Erstattung bzw. niedrigeren Nachzahlung. Ab Rentenbeginn werden die ausgezahlten Leistungen mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dieser Steuersatz ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

2 Bitte beachten Sie, dass eine kapitalmarktbasierte Vorsorge Marktschwankungen unterliegt und daher neben attraktiven Ertragschancen auch Verlustrisiken birgt. Diesbezüglich tragen Sie das mit der Anlage verbundene Verlustrisiko selbst.