- Staatliche Förderung durch Zulagen und mögliche Steuervorteile
- Sichere Altersvorsorge
- Individuelle Vorsorgeausrichtung
Die Riester-Rente der Allianz
Ihre private Altersvorsorge – staatlich gefördert
Sichern Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter: Die Allianz RiesterRente verbindet eine attraktive staatliche Förderung mit einer sicheren und individuellen Altersvorsorge.
Wichtige Leistungsmerkmale
Die Allianz RiesterRente ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter – durch eine lebenslang garantierte Rente.
- Altersvorsorge mit Förderung: Mit der Allianz RiesterRente reduzieren Sie Ihre Rentenlücke im Alter – mit staatlicher Förderung durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile. Im Alter werden die Leistungen aus der Riester-Rente als Einkommen versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
- Hinterbliebene absichern: Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann Ihr Kapital im Todesfall auf den Riester-Vertrag Ihres Partners übertragen werden. Alternativ kann eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden – auch an Ihre kindergeldberechtigten Kinder.
- Flexible Auszahlung: Sie können sich bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals zum Rentenbeginn auszahlen lassen – ohne Verlust der staatlichen Förderung.
Die Stärken der Allianz RiesterRente
Die Riester-Rente der Allianz bietet Ihnen eine attraktive staatliche Förderung für Ihre lebenslang garantierte Rente.
- Flexibel: Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihre Allianz RiesterRente in Anspruch nehmen möchten. Den Rentenbeginn können Sie zwischen 62 und 85 Jahren frei wählen.
- Starker Service: Wenn Sie möchten, kümmert sich die Allianz darum, dass Sie Ihre Zulagen Jahr für Jahr automatisch gutgeschrieben bekommen.
- Immobilienförderung: Für die Finanzierung einer eigengenutzten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kapital entnehmen oder die Riester-Rente vollständig dafür einsetzen.
Wie soll die Allianz Ihr Geld anlegen?
Sie haben ganz individuelle Vorstellungen, wie viel Sicherheit Sie für Ihre Anlage wünschen – oder wie chancenorientiert Sie bei Ihrer Vorsorge sind. Die Allianz bietet auf Basis ihrer Erfahrung und Anlagekompetenz ein umfassendes Vorsorgekonzeptportfolio. So haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende, individuelle Lösung auszuwählen: Sie können das Kapitalanlagemanagement komplett den Experten der Allianz überlassen oder selbst bei der Kapitalanlage mitentscheiden. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Münchner Bank eG.
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung zu Ihrer Allianz RiesterRente sichern Sie Ihre Beiträge für den Fall ab, dass Sie berufsunfähig werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater Ihrer Münchner Bank eG.
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile gefördert wird – zusätzlich zu Ihrem eigenen Beitrag.
Die Riester-Förderung können alle in Anspruch nehmen, die rentenversicherungspflichtig sind – egal ob angestellt oder selbstständig. Auch Beamte, Richter, Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Helfer im Bundesfreiwilligendienst können ihre Riester-Rente fördern lassen. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann dennoch Riester-Förderung erhalten, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner einen geförderten Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Um die Zulagen in voller Höhe und mögliche Steuervorteile zu bekommen, müssen Sie 4 Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in Ihre Rentenversicherung einzahlen – jährlich mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro abzüglich der gewährten Zulagen. Wenn Sie möchten, kümmert sich die Allianz darum, dass Sie Ihre Zulagen Jahr für Jahr automatisch gutgeschrieben bekommen. Die Zulagen werden wie die Eigenbeiträge bei der Ermittlung eines möglichen Steuervorteils ebenfalls berücksichtigt.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig.
Die Rürup-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2016 Beiträge bis maximal 22.767 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise bis maximal 45.534 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend zu machen.
Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
Bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen und im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung Anspruch auf Altersversorgung erwerben, gibt es Besonderheiten.
Übrigens sind die Produkte jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders sinnvoll.
Vor Rentenbeginn grundsätzlich ja, empfehlenswert ist das aber nicht – denn eine Kündigung ist mit Nachteilen verbunden. So müssen Sie beispielsweise die für Ihren Riester-Vertrag gewährte staatliche Förderung in Form von Zulagen zuzüglich etwaiger gewährter Steuervorteile zurückzahlen.
Viele Sparer haben dadurch finanzielle Vorteile: So können beispielsweise Geringverdiener mit Kindern auch bei kleinen Beiträgen eine hohe Förderung vom Staat bekommen. Und Besserverdiener profitieren von möglichen Steuervorteilen.
Im Alter werden Leistungen aus der Riester-Rente voll besteuert – allerdings ist der Steuersatz im Alter in der Regel deutlich geringer als im Berufsleben, sodass die Steuerbelastung tatsächlich gering bleibt.
Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Ist der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten (in 2016: 4.237,50 Euro).
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Einmal im Jahr erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat, Post von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Renteninformation gibt Auskunft über die hieraus zu erwartende Altersrente und deren Entwicklung bei möglichen Anpassungen in der Zukunft. Das kann sehr hilfreich sein, um die eigene Versorgungslücke zu ermitteln. Von den in der Renteninformation genannten Werten, so auch von der zukünftigen gesetzlichen Altersrente, gehen gegebenenfalls noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.