Finanzielle Sicherheit für Ärzte im Ruhestand
Das Lebenswerk bewahren
Die Bundesärztekammer hat berechnet, dass fast 52.000 ambulant tätige Ärzte bis 2020 in den Ruhestand wechseln. Gehören auch Sie zu den Ruheständlern in spe, sind Sie gewiss schon dabei, sich auf diesen Lebensabschnitt vorzubereiten. Wenn nicht, wird es höchste Zeit. Ihr Lebenswerk soll schließlich erhalten bleiben.
Wie die Zeit vergeht: In ein paar Jahren werden Sie aus dem Beruf ausscheiden. Nutzen Sie die Zeit, um wichtige Entscheidungen für Ihren dritten Lebensabschnitt zu treffen.
Sprechen Sie Ihren Bank- und Steuerberater an. Lassen Sie sich eine genaue Leistungsberechnung für alle Sozial- und Privatversicherungen erstellen. Daraus wird ersichtlich, ob und an welchen Stellen Sie gegebenenfalls Ihren Vorsorgeplan optimieren müssen.
Im Ruhestand fällt manche Ausgabe weg – wie der Kredit für das eigene Haus oder die Wohnung. Aber es kommen auch neue Ausgaben hinzu. Für Gesundheit, Wellness oder Reisen zum Beispiel. Oder der Umbau der eigenen vier Wände. Sie sollten Ihr Vorsorgekonzept darauf abstimmen.
Die berufsständische Rente reicht nicht aus? Eine private Rentenversicherung mit Sofortauszahlung kann eine gute Ergänzung sein. Sie rechnet sich, ganz gleich ob Sie 50 oder 65 Jahre alt sind.
Sie haben Ihr Vermögen mit Wertpapieren abgesichert? Das ist eine sehr gute Strategie. Allerdings ist eine regelmäßige Anpassung erforderlich. Mit dem kostenlosen Münchner Bank Depotcheck können Sie selbst prüfen, ob Ihr Depot noch Ihren Anlagezielen entspricht. Gerne unterstützt Sie Ihr Berater.
Vorsorge ist besser als Nachsorge. Machen Sie sich unabhängig von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, denn die reicht nicht aus. Pflegekosten können schon heute doppelt so hoch wie Versicherungsleistungen ausfallen, und diese umfassen nur die Grundversorgung.
Der größte Teil der Kosten bleibt so beim Pflegebedürftigen oder dessen nächsten Angehörigen hängen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Besonderheiten der Praxisübergabe
Die Übergabe einer Praxis will frühzeitig und gewissenhaft vorbereitet sein. Das betrifft nicht nur die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers. Zusätzlich müssen auch rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Besonderheiten beachtet werden.
Ihre Praxis liegt in einem nicht zulassungsbeschränkten Gebiet? Wenn Sie die Nachfolge geregelt haben, müssen Sie dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen, dass Sie auf Ihre Zulassung verzichten. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Ihre Praxis ohne Nachfolger aufgeben. In diesem Fall ist allerdings noch die zuständige Bezirksärztekammer zu informieren. Und zwar innerhalb eines Monats nach Praxisaufgabe.
Liegt Ihre Praxis in einem zulassungsbeschränkten Gebiet, muss sie über die Kassenärztliche Vereinigung ausgeschrieben werden. In der Regel zwei Wochen lang. Beachten Sie bei der Auswahl Ihres Wunschkandidaten, ob sie oder er den Auswahlkriterien des Zulassungsausschusses entspricht. Das erhöht die Chance, dass Ihr Favorit die Zulassung erhält.
Wenn Sie eine Privatpraxis aufgeben, reicht es aus, der Bezirksärztekammer diesen Schritt mitzuteilen. Bei einem Praxisverkauf muss Ihre Mitteilung binnen eines Monats nach der Übergabe an Ihren Nachfolger bei der Ärztekammer eingehen.
Ist ein Nachfolger gefunden, beginnt die Verhandlung über den Verkaufspreis. Verhandlungsgrundlage ist der Praxiswert. Diesen Wert zu ermitteln, ist jedoch heikel. Denn hier zählt nicht nur der materielle Wert Ihres Inventars. Viele weitere Faktoren kommen ins Spiel, zum Beispiel der Patientenstamm, der Umsatz oder die Standortqualität.
Zur Ermittlung des Praxiswertes sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.
Bei der Gestaltung des Übergabe-Vertrages lassen Sie sich am besten von einem auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt helfen.
Ihren Nachlass planen
Gut beraten ist, wer sich zu Lebzeiten fragt: Was wird aus meiner Praxis, falls im Todesfall kein Nachfolger vorhanden ist? Wie ist meine Familie versorgt? Muss ich ein Testament verfassen oder reicht der gesetzliche Standard? Kann ich Erbschaftssteuer sparen? Diese Fragen können nur individuell beantwortet werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von zwei Experten beraten – einem Spezialisten für Erbschaftsrecht und einem Spezialisten für Medizinrecht.
Vorweggenommene Erbfolge
Als Alternative zur klassischen Erbfolge sollten Sie auch die vorweggenommene Erbfolge in Betracht ziehen. Dabei übertragen Sie schon zu Lebzeiten Vermögen an die späteren Erben.
Die Vorteile:
- Es lassen sich Steuern sparen,
- die Pflichtansprüche möglicher Erben reduzieren sich,
- durch eine Schenkung gegen Vorsorgeleistung sichern Sie Ihre Altervorsorge und
- Sie vermeiden Streit zwischen den künftigen Erben.