Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Soforthilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Münchner Bank eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen zu den Kreditprogrammen
Der nachfolgende Link "Mehr Informationen zu den Kreditprogrammen" führt Sie direkt zum Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den genannten Förderprogrammen. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Folgende Maßnahmen der Bundesregierung können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen:
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.